Deutschland will ab 2023 entlang der gesamten Lieferkette Standards durchsetzen, die sich auch auf Unternehmen in Japan auswirken können. Die neuen Due-Diligence-Anforderungen reichen bis in die weit verzweigten Zulieferernetzwerke.
Von Carmen Appenzeller und Ulrich Kirchhoff
Mit dem neuen „Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (kurz: Lieferkettengesetz) führt der deutsche Gesetzgeber verpflichtende Sorgfaltspflichtenstandards für Menschenrechte und bestimmte Umweltrisiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein – von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Endkunden. Bei Verstößen droht dem betroffenen Konzern ein Bußgeld von bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das Gesetz bezieht sich dabei auf die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
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